VORSCHRIFTEN
Ein motorisierter Krankenfahrstuhl, der ohne Führerschein und Zulassung gefahren werden darf, muss folgende Merkmale erfüllen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 FeV)
- Einsitzig
- Elektroantrieb
- Bauartlich zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmt
- Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien, jedoch ohne Fahrer
- zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h
- Maximal 110 cm Breite über alles
- nach 'ECE-Regelung 69' muss eine reflektierende Heckmarkierungstafel rückseitig oben befestigt sein
- Ausnahmen: Krankenfahrstühle nach altem Recht
Vorschriften zum Fahren
- Bei allen motorisierten E-Mobilen, die bauartbedingt schneller als 6 KM/H fahren können, ist eine extra Kfz-Haftpflichtversicherung nötig. Fragen Sie unbedingt Ihren Versicherungsfachmann. Falls Sie keine Haftpflichtversicherung haben, kann das sehr teuer werden. Sie haften für alle Schäden, die Sie anderen zufügen, es ist dann höchste Eile geboten
- Sie müssen mindesten 15 Jahre alt sein. Jüngere Kinder mit Behinderung dürfen einen motorisierten Krankenfahrstuhl mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 10 km/h fahren
- Ab einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h müssen Sie einen Sicherheitsgurt anlegen oder einen Schutzhelm tragen.
- Sie dürfen auch auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren, hier gilt jedoch Schrittgeschwindigkeit
- Sie dürfen auch auf Fahrbahnen fahren
- Auf reinen Radwegen ist das Fahren verboten